Mietschulden! Was nun?

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Umgangssprachlich heißt es: Miete und Strom hat man als Erstes zu bezahlen.

Warum ist es so?

Hier hilft ein Blick in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), was Folgendes aussagt.
Mietschulden - Artikel BildDie Miete ist zu Beginn, spätestens bis zum 3. Werktag des Monats zu entrichten. Der Vermieter darf außerordentlich fristlos kündigen, wenn der Mieter für zwei aufeinander folgende Monate mit der Zahlung der Miete in Verzug ist. Auch die wiederholte nicht pünktliche Mietzahlung kann zur Kündigung und damit zum Wohnungsverlust führen.
Und mal ehrlich, zwei Monate sind schnell vergangen und zwei Monatsmieten sind nicht mal schnell auf den Tisch gelegt, um die fristlose Kündigung abzuwenden.

Doch soweit sollte es nicht kommen!

Leider gibt es in unserer Genossenschaft auch Mieter, die Probleme mit der Mietzahlung haben und in Verzug geraten.

Was ist in einer solchen Situation zu tun?

An erster Stelle sollte man den Kontakt zu uns suchen. Frau Sabine Neubert ist Ihre Ansprechpartnerin, der Sie die Gesamtsituation schildern können.
Nichts zu machen, ist sicherlich der falsche Weg. Eine Räumungsklage beim Amtsgericht und die anschließende Wohnungsräumung durch den Gerichtsvollzieher wären die Folgen. In diesem Fall vervielfachen sich die Schulden durch weitere Kosten, wie Gerichts-, Anwalts- oder Gerichtsvollzieherkosten.
Geräumt durch den Gerichtsvollzieher wird selten in der Genossenschaft, aber soweit muss es auch nicht kommen. In unseren Gesprächen wird u. a. hinterfragt, ob alle notwendigen Anträge, wie Wohngeld oder Kosten der Unterkunft gestellt wurden oder ob noch Zahlungen vom Arbeitgeber ausstehen. Hierbei können wir kompetente Hilfe bei der Antragsstellung anbieten und gemeinsam nach Lösungen suchen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Ratenzahlung vereinbart werden.
In der Praxis hat sich die Ratenzahlungsvereinbarung bewährt. Aber auch hier muss angemerkt werden, dass Zinsen anfallen und gerät man in Zahlungsverzug, ist die gesamte Forderung fällig.
Fazit: Bei Zahlungsverzug der Miete sollte man unverzüglich mit uns in Kontakt treten und nach Lösungen suchen. Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns!

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