Information zur neuen Trinkwasserverordnung

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Vorbeugender Gesundheitsschutz

Seit 2012 müssen Warmwasseranlagen zusätzlich zu bereits bestehenden Vorsorgemaßnahmen regelmäßig auf Legionellen überprüft werden. Dies dient dem verbesserten Gesundheitsschutz bei den Verbrauchern.

Dieser Artikel soll Sie über die wichtigsten damit zusammenhängenden Fragen informieren.

Was sind Legionellen und worin besteht die Gefährdung?

Legionellen sind Bakterien. Ihre natürliche Umgebung sind Süßgewässer und sie können sich in Warmwasserleitungen vermehren. Eine Infektion erfolgt über das Einatmen sehr stark legionellenbelasteter Aerosole.  Aerosole sind feinste, versprühte Wassertröpfchen, die beim Duschen entstehen. Die Bakterien gelangen in die Lunge und können eine Entzündung der Lunge hervorrufen. Eine Übertragung durch Trinken legionellenhaltigen Wassers oder von Mensch zu Mensch ist nicht möglich. Legionellen können sich bei Temperaturen zwischen 25 bis 45 °C und in stehendem Wasser vermehren.

Wie erfolgt der Schutz vor Legionellen?

Für Warmwassersysteme in Wohngebäuden existieren schon lange Maßnahmen zur Verhinderung der Legionellenvermehrung. Das heißt, das warme Wasser muss im Trinkwasserspeicher und im Zirkulationssystem bestimmte Temperaturen aufweisen, damit sich Legionellen nicht ausbreiten können. Legionellen können bei Temperaturen über 60 °C nicht überleben. Seit 2013 müssen alle größeren zentralen Wassererwärmungsanlagen regelmäßig auf Legionellen überprüft werden.

Wie läuft eine Untersuchung ab?

Der Eigentümer beauftragt die Untersuchung. Die Probenentnahmen dürfen ausschließlich durch hierfür zugelassene und ausgebildete Labore durchgeführt werden. Um das System der Trinkwasserinstallation zu bewerten, werden im Gebäude mehrere Wasserproben entnommen. Der Ort der Probenahme ist verschieden. Die Wasserentnahme erfolgt vor und hinter dem Trinkwassererwärmer im Heizungsraum und größtenteils am Ende eines Warmwasserstranges in der am weitesten vom Speicher gelegenen Wohnung, gelegentlich auch am Schluss mehrerer Stränge.

Beprobungen in einer Wohnung erfolgen unter Anwesenheit des Mieters und mit Terminvorgabe.

Alle Wasserproben müssen gleichzeitig genommen werden. Die Proben aus dem Warmwasserstrang werden im normalen Alltag an einem Wasserhahn in Bad/Küche genommen. Dazu werden die Vorsätze an den Wasserhähnen entfernt und die Stellen desinfiziert. Für die Wasserprobe und die Temperaturmessung werden nicht mehr als 2 Liter Wasser entnommen, das sind Kosten von weniger als 1 Cent.

Welche Grenzwerte bestehen für Legionellen?

Bei bis zu 100 sogenannten kolonienbildenden Einheiten (genannt KBE) pro 100 ml Wasser muss nichts unternommen werden. Das sind geringe Konzentrationen von Legionellen im Wasser und sind gesundheitlich völlig unbedenklich. Sobald der Wert erreicht oder sogar höher ist, muss das Gesundheitsamt informiert werden. Die Folge ist die hygienische und technische Prüfung der Anlage. Mögliche Ursachen können Fehler in der Zirkulation oder zu niedrige Temperaturen sein. Die Anlage muss dann schnellstmöglich saniert werden. Das Trinken des Wassers ist trotzdem gesundheitlich unbedenklich, da auch bei erhöhtem Legionellenvorkommen keine Gesundheitsgefährdung zu erwarten ist. Erhält der Mieter keine Informationen vom Eigentümer der Trinkwasserinstallationen oder vom Gesundheitsamt, so kann das Warmwasser ohne Bedenken genutzt werden.

Wer trägt die Kosten?

Der Eigentümer, meist der Vermieter, ist für die Warmwasseranlage in seinem Gebäude und somit auch für die Legionellenüberprüfung verantwortlich. Die Untersuchungen sind gesetzlich vorgeschrieben. Die dadurch entstehenden Ausgaben zählen zu den Betriebskosten und werden zukünftig in die Heizkostenabrechnung eingehen. Die Höhe der Kosten hängt von der Hausgröße und der notwendigen Probenanzahl ab. Pro Gebäude kann dies bis zu einige hundert Euro kosten.

Zusätzliche Analysen und weitere Maßnahmen, die sich aus einer erhöhten Legionellenkonzentration ergeben, trägt der Eigentümer. Darunter zu zählen sind Anlageninspektionen bis hin zu Anlagensanierungen.

Allgemeine wichtige Hinweise zur Verwendung von Trinkwasser für Mieter

Der Eigentümer der Trinkwasserinstallation ist für die Einhaltung der technischen Vorschriften beim Betrieb und der Instandhaltung seiner Anlage verantwortlich. Der Endverbraucher und somit der Mieter trägt eine Mitverantwortung, da der Eigentümer ab der Wohnungswasseruhr keinen Einfluss mehr hat. Bei längerer Abwesenheit sollte vor dem Duschen das Wasser, was sich im Duschschlauch befindet, ablaufen und gründlich nachgespült werden. Das Trinkwasser sollte vor Verwendung für Speisen und Getränke so lange abfließen, bis frisches Wasser nachfließt.

Arbeiten an der Trinkwasserinstallation dürfen ausschließlich Fachbetriebe durchführen. Nicht zertifizierte Armaturen können Schadstoffe wie Schwermetalle in hohen Konzentrationen abgeben. Im Zweifelsfall sollte ein Fachmann befragt werden.

Für die Bereitstellung der textlichen Vorlagen bedanken wir uns beim Deutschen Mieterbund e.V., dem Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. und dem Bundesverband deutscher Wohnung- und Immobilienunternehmen e.V.

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