Information zur 32. ordentlichen Vertreterversammlung 2020

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Information zur 32. ordentlichen Vertreterversammlung 2020

Beschlussfassung erfolgt in Form eines schriftlichen Umlaufverfahrens

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie haben nun auch die Abläufe rund um die Vertreterversammlung erreicht, sodass eine Durchführung der Vertreterversammlung in der gewohnten Form nicht möglich ist.

 

Nach dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie Artikel 2 § 3 können abweichend von § 43 Absatz 7 Satz 1 des Genossenschaftsgesetzes Beschlüsse der Mitglieder auch dann schriftlich oder elektronisch gefasst werden, wenn dies in der Satzung nicht ausdrücklich zugelassen ist.

Auf dieser Gesetzesgrundlage haben Aufsichtsrat und Vorstand die Entscheidung getroffen, die Vertreterversammlung 2020 durch ein schriftliches Umlaufverfahren zu ersetzen.

Vom Umlaufverfahren spricht man, wenn Beschlüsse ohne Zusammenkunft auf schriftlichem Wege gefasst werden.

 

Der dafür erforderliche Beschluss des Aufsichtsrates und des Vorstandes (Beschluss-Nr.

AR/V 003-2020) wurde gefasst.

 

Die 32. ordentliche Vertreterversammlung wird in Form eines schriftlichen Umlaufverfahrens durchgeführt. Alle Vertreter wurden darüber schriftlich informiert.

Das Umlaufverfahren beginnt am 14.05.2020 - dieser Tag gilt als Tag der Einberufung der Vertreterversammlung und endet am 11.06.2020. Alle Vertreter haben fristgemäß am 14.05.2020 die für das schriftliche Umlaufverfahren erforderlichen Unterlagen erhalten.

 

Zur Sicherung der demokratischen Rechte wird den Vertretern eine Frist von zwei Wochen eingeräumt, in der sie ihr Rede-, Frage-, Antrags- und Auskunftsrecht schriftlich oder per Mail gegenüber dem Vorstand oder dem Aufsichtsrat wahrnehmen können. Diese endet am 28.05.2020.

 

Mit der Frist von einer weiteren Woche müssen Aufsichtsrat und Vorstand auf die eingegangenen Schriftsätze der Vertreter reagieren. Hierzu wird eine „Frage-/Antwort-Liste“ erstellt, die allen Vertretern bis zum 04.06.2020 zugestellt wird.

 

Der 11.06.2020 wird als Tag der Beschlussfassung festgelegt. Die Stimmabgabe erfolgt schriftlich mittels Stimmzettel zur Beschlussfassung. Abgabeschluss: 11.06.2020, 12:00 Uhr.

 

Die Vertreter werden über Folgendes beschließen:

 

Jahresabschluss 2019 (Beschluss-Nr. VV 32 / 001 / 2020)

Entlastung des Vorstandes (Beschluss-Nr. VV 32 / 002 / 2020)

Entlastung des Aufsichtsrates (Beschluss-Nr. VV 32 / 003 / 2020)

Wahl von Wahlvorstandsmitgliedern zur Durchführung der Vertreterwahlen 2021

(Beschluss-Nr. VV 32 / 004 / 2020)

 

Über die Beschlussfassung wird eine Niederschrift gemäß § 34 Abs. 7 der Satzung angerfertigt, die jedem Vertreter im Anschluss zugeschickt wird.

 

Gemäß § 39 der Satzung der Wohnungsgenossenschaft Dessau eG liegen der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 (Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung mit Anhang) und der Lagebericht des Vorstandes sowie der Bericht des Aufsichtsrates ab sofort in der Geschäftsstelle zur Einsichtnahme aus.

 

Hier finden Sie den Auszug aus dem Geschäftsbericht 2019

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