Wohnungsgenossenschaft Dessau eG
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Hausratversicherung - Wie versichere ich meinen Hausrat richtig?
Uhr von Gundula Zimmer
Hausrat – was ist das?
Zum Hausrat gehören die Sachen und Gegenstände, die dem privaten Haushalt zur Einrichtung, zum Gebrauch oder zum Verbrauch dienen. Also Dinge, die jeder selbst in die von ihm angemietete Wohnung und den dazugehörigen Keller einbringt.
Versicherungsschutz im Rahmen der Wohngebäudeversicherung?
Im Laufe der Mietzeit können unvorhersehbare Schadensereignisse eintreten, die nicht nur Schäden am Gebäude, sondern auch am Hausrat des Mieters verursachen. In der Regel sind dies Leitungswasserschäden nach Rohrbrüchen, Sturmschäden oder Brandschäden, z. B. durch eine defekte elektrische Leitung. Häufig besteht hier die Annahme, dass außer dem Gebäude auch der eigene Hausrat im Rahmen der Wohngebäudeversicherung abgesichert ist. Dies ist nicht der Fall. Ähnlich einer Wohngebäudeversicherung kommt die Hausratversicherung für die durch die sogenannten Grundrisiken entstandenen Schäden, wie Leitungswasser, Feuer, Sturm, Einbruchdiebstahl sowie Vandalismus und die damit im Zusammenhang stehenden Folgeschäden am Eigentum des Mieters auf. Auch Witterungserscheinungen wie Starkregen, der in der Regel zu vollgelaufenen Kellern führt, gehören dazu.
Warum sollte man seinen Hausrat versichern?
Grundsätzlich ist anzumerken, dass eine Hausratversicherung nicht zu den Pflichtversicherungen gehört. Aber gerade die eingereichten Schadensersatzforderungen von Mietern, z. B. nach Rohrbrüchen, geben uns wieder einmal Anlass, über das Für und Wider des Abschlusses einer solchen Versicherung zu berichten. Vor Abschluss einer Hausratversicherung sollte man sich auf jeden Fall mehrere Angebote einholen, um Preise und Leistungen vergleichen zu können. Es gibt erhebliche Unterschiede. Sicher ist auch nicht jedes Risiko, weder für Mieter noch Vermieter, versicherbar. Hierzu gehören die Folgeschäden, die auf Grund von aufsteigendem Grundwasser am Gebäude und am Eigentum des Mieters entstehen. Wir möchten mit diesem Beitrag dazu anregen, den eigenen Versicherungsschutz zu prüfen. Denn im Schadensfall kümmert sich der Vermieter um das „Dach überm Kopf“. Für Mietereigentum besteht durch die Wohngebäudeversicherung kein Versicherungsschutz.
Der generelle Schutz von Mietereigentum ist auch nicht Gegenstand der Hausrat- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Hier gilt das Verursacherprinzip. Ein berechtigter Schadensersatzanspruch besteht nur, wenn dem Anspruchsteller durch unser Verschulden widerrechtlich oder grob fahrlässig ein Schaden zugefügt wurde. Übrigens gehören für den Vermieter die Versicherungen für Wohngebäude sowie Hausrat und Grundbesitzerhaftpflicht zu den Pflichtversicherungen. Im privaten Bereich ist es nur die Privathaftpflichtversicherung, sodass viele oftmals auf den Abschluss einer Hausratversicherung verzichten. Dies kann im Schadensfall zu hohen finanziellen Belastungen führen. Um einen ersten Überblick über Inhalte einer Hausratversicherung zu erhalten, empfehlen wir einen Besuch der Verbraucherzentrale. Aber auch Versicherungsmakler können bei der Wahl einer für die persönlichen Bedürfnisse geeigneten Hausratversicherung behilflich sein.