Für Ihre Sicherheit – Einbau von Rauchmelder

Uhr von Robert Stamm

Durchschnittlich werden in Deutschland jährlich ca. 500 Menschen durch Brände getötet. Weitere 50.000 werden teils schwer verletzt. Die wohl größte Gefahr geht dabei jedoch nicht von dem eigentlichen Brand aus, sondern vielmehr von dem dabei entstehenden Rauch. So erleiden die meisten Opfer von Wohnungsbränden eine Rauchvergiftung. Diese Sachverhalte und die alarmierenden Zahlen hat die Landesregierung zum Anlass genommen, um eine entsprechende Pflicht zur Ausstattung mit Rauchmeldern zu erlassen.

So fordert die gültige Landesbauordnung des Landes Sachsen-Anhalt, dass: „In Wohnungen (…) Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege aus Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchmelder haben. Die Rauchmelder müssen so angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.“ (§47 (4) BauO LSA).

Die Rauchmelder bieten einen sinnvollen Schutz, da sie bei einer erkannten Rauchentwicklung den Mieter durch einen lauten Alarmton auf die Gefahr aufmerksam machen. Oft können so bereits Entstehungsbrände frühzeitig erkannt und bekämpft werden, die sich sonst unbemerkt ausbreiten würden. Eine Nachrüstpflicht für bestehende Wohnungen wurde von dem Gesetzgeber bis zum 31.12.2015 festgelegt.

Auf Grund der eingeführten Verordnung werden alle Wohnungen der Wohnungsgenossenschaft Dessau mit Rauchmeldern fristgerecht ausgerüstet. Mit der Unterstützung unserer kompetenten Messdienstleister ista Deutschland GmbH und Techem GmbH werden die Geräte voraussichtlich ab dem zweiten Quartal 2015 an den entsprechenden Raumdecken montiert.

Über die genauen Termine für Ihr Objekt werden Sie rechtzeitig informiert.

Zurück