Bewertung des geplanten Einbauverbots neuer Öl- und Gasheizungen ab 2024!

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Unsere Haltung zum möglichen Einbauverbot von Öl- bzw. Gasheizungen:

 

Grundsätzlich begrüßen wir die Bemühungen der Bundesregierung zur CO2-Einsparung. Unsere Genossenschaft hat in den letzten Jahren enorme Anstrengungen unternommen, um den Energiebedarf in den Wohnhäusern zu senken. Seit 2010 haben wir 13,25 Mio. EUR in energetische Modernisierungen (Wärmedämmung, Erneuerung Fenster, Erneuerung Heizungs- und Warmwasserstränge, Austausch alter Heizungsanlagen, Einsatz von Erdwärme usw.) investiert.

 

Bei unserem letzten Neubauvorhaben in der Kornhausstraße, aber auch bei der umfangreichen Modernisierung unserer UNESCO-WELTERBESTÄTTE Laubenganghaus Peterholzstraße 48 haben wir zur Wärmeerzeugung auf Geothermie/Erdwärme gesetzt. Auch für das kommende Neubauvorhaben „JAHNCARRÉ“ im Bauhausviertel setzen wir auf Geothermie/Erdwärme sowie auf Photovoltaik. Zusätzlich spielt bei zukünftigen Bestandsmodernisierungen an Wohngebäuden die Nutzung regenerativer Quellen eine immer bedeutendere Rolle. Zur Wahrheit gehört in diesem Zusammenhang aber auch, dass diese umfangreichen, kostenintensiven Maßnahmen die Baukosten erheblich steigern und daher Auswirkungen auf den Kaltmietpreis haben. Wir haben vielfach den Eindruck, dass dieses Thema in vielen politischen Gesprächen bewusst weggelassen wird.

 

Unsere Genossenschaft bewirtschaftet aktuell ca. 4.000 Wohnungen. Davon werden ca. 5 Prozent mit Gasheizungen betrieben, ca. 88 Prozent mit Fernwärmeheizungen und ca. 7 Prozent der Wohnungen werden mit regenerativen Wärmequellen (Nutzung Erdwärme/Geothermie/ bzw. kombinierten Heizungsanlagen bewirtschaftet. Wir haben keine Ölheizungen mehr in Betrieb.

 

Das Thema des Einbauverbots neuer Öl- und Gasheizungen hat die Wohnungswirtschaft in den letzten Tagen sehr bewegt. Zur sachlichen Diskussion gehört aber auch der Hinweis, dass es sich um einen Gesetzesentwurf handelt, nicht mehr und nicht weniger. Wir gehen davon aus, dass die Verbote bei Neuanlagen kommen werden, sicherlich aber nicht so kurzfristig wie angekündigt. Unser Unternehmen hat seit dem Bestehen des Koalitionsvertrages der aktuellen Bundesregierung die Weichen in den Investitionsplanungen 2022/2023 gestellt und die wenigen Gasanlagen erneuert bzw. finden diese sich aktuell in Planung für 2023.

 

Jedoch sehen wir die kurzfristigen Verbote äußerst kritisch. In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu wissen, dass in vielen Wohnungen und Häusern die Nutzungszeiten der Gasthermen in dieser Zeit ablaufen. Viele Eigentümer haben Mitte der 90er Jahre ihre Heizungsanlagen erneuert. Nach ca. 25 Jahren endet die übliche Betriebszeit. Die Industriekapazitäten bzw. die regionalen Handwerkerkapazitäten sind bei einem möglichen kurzfristigen Verbot schlicht nicht vorhanden. Es würde also ein Umsetzungsproblem geben, ähnlich wie bei Lieferproblemen und Wartezeiten bei Wärmepumpen.

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