Nachgefragt

Was ist eine Genossenschaft und welche Vorteile habe ich?

Dauerwohnrecht
Als Mitglied ist man gewissermaßen "Mieter im eigenen Haus". Das gibt nicht nur ein gutes Gefühl, sondern verschafft auch ein lebenslanges Wohnrecht.

Mitsprache
Alle Mitglieder besitzen ein Mitspracherecht. Die Interessen der Mitglieder werden durch gewählte Vertreter wahrgenommen.

Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft in unserem Unternehmen kann jeder erwerben, auch derjenige, der damit keine Wohnraumversorgung verbindet. Die Höhe der zu zahlenden Anteile richtet sich nach der Satzung. Wenn Sie Fragen dazu haben, finden Sie hier den richtigen Ansprechpartner.

Sind in den Nebenkosten Heizung und Warmwasser schon enthalten?

Ja, so dass Sie nur noch Strom separat an einen Energieversorger zahlen müssen.

Sind Kosten für den Fernsehempfang in den Betriebskosten enthalten?

Nein.

Wann erhalte ich die Betriebskostenabrechnung?

Die Abrechnung erfolgt jährlich mit einem Abrechnungszeitraum von 12 Monaten.

Wie hoch sind die Anteile?

Die Höhe der Anteile ist in der Satzung festgelegt und richtet sich nach der Größe der Wohnung.

Müssen die Geschäftsanteile sofort komplett erbracht werden?

Eine Ratenzahlung ist möglich.

Sind die Anteile vererbbar?

Ja.

Werden die eingezahlten Anteile wieder ausgezahlt?

Die Kündigung findet nur zum Jahresende statt. Sie muss mindestens 1 Jahr vorher schriftlich erfolgen. Nach Wirksamwerden der Kündigung erfolgt ca. 6 Monate später die Auszahlung.

Muss ich die Hausordnung noch selbst durchführen?

Nein. Wir haben in allen Wohnhäusern eine Reinigungsfirma zur Durchführung der kleinen und großen Hausordnung beauftragt.

Was bedeutet Hauswartservice?

Der Hauswart ist der Ansprechpartner für kleine und große Probleme vor Ort. Weiterhin hat er eine Obhutspflicht für alle technischen Anlagen im Bestand, kontrolliert die Grünlandpflege, die Hausreinigung, sowie den Winterdienst und nimmt sich den Problemen der Hausbewohner an.

Gibt es in der Genossenschaft seniorenfreundliches Wohnen?

Ja. Seniorenfreundliches Wohnen in der Genossenschaft ermöglicht es, auch im reiferen Alter und mit gesundheitlichen Einschränkungen in den eigenen 4 Wänden bleiben zu können.

Wie ist der Winterdienst geregelt?

Der Winterdienst wird durch eine von uns beauftragte Firma realisiert.

Welchen Service bietet die Genossenschaft noch?

Auf Wunsch kann jeder Mietinteressent aus unserem Modernisierungskatalog das Passende aussuchen. Hilfreich ist hierbei unser Musterraum.

Wie verhält es sich mit meinem Haustier?

Haustiere sind bei uns genehmigungspflichtig.

Sind befristete Mietverträge möglich?

In Ausnahmefällen, so zum Beispiel während der Ausbildung, ist es möglich einen befristeten Mietvertrag abzuschließen. Die Laufzeit beträgt zwischen min. 6 Monaten und max. 3 Jahren. Hierbei ist die Zahlung einer Kaution in Höhe von 2 Kaltmieten fällig.

Kann die Genossenschaft die Miete anheben?

Ja, unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen.

Wie ist die Kündigungsfrist?

Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.

Kann die Genossenschaft mir kündigen?

Mietschuldner und Störenfriede erhalten bei uns eine Kündigung.

Ihre Frage ist nicht dabei oder die Antworten sind für Sie nicht ausreichend? Dann melden Sie sich direkt bei uns!

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